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Abweichende Prüfungsmethoden

Laut Universitätsgesetz 2002 haben Studierende das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie eine Behinderung nachweisen, die ihnen die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und wenn der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Abweichende Prüfungs- und Lehrmethoden werden in einem transparenten Prozess auf Basis einer diagnosefreien fachärztlichen Bestätigung zwischen Lehrpersonen und Studierenden, sowie unter Vermittlung der Behindertenbeauftragten, vereinbart und mittels Bestätigung durch das studienrechtliche Organ (Vizerektorin für Kunst und Lehre) festgelegt.

Diese Methodenanpassung ist ein Nachteilsausgleich für die betroffenen Studierenden, hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung und der Form der Prüfung ab und kann individuell sehr unterschiedlich sein.

Für die Vereinbarung gibt es ein Formular, das eine transparente und standardisierte Vorgehensweise ermöglicht, um abweichende Prüfungsmethoden festzulegen. Sie finden das Formular zum Download links.

Behindertenbeauftragte für Studierende im Student Welcome Center:
Mag.a Christina Fasching
studentwelcome@akbild.ac.at

Formular "Vereinbarung über abweichende Prüfungsmethoden"

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