Outgoing Erasmus Staff Mobility for Training – STT
Für Lehrende der Akademie besteht die Möglichkeit, einen mehrtägigen Trainingsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung an Universitäten und Institutionen, Instituten und Unternehmen in einem europäischen Erasmus-Programmland zu absolvieren. So können z.B. pädagogische Fertigkeiten trainiert, Kompetenzen in der Curriculumsgestaltung oder spezifische Kenntnisse erworben werden, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind. In jedem Fall werden die internationale Vernetzung und der Erfahrungsaustausch mit Kolleg_innen im Ausland gefördert.
Der Aufenthalt kann unterschiedlich bezeichnet werden: kurze Mitarbeitsphase, Job-Shadowing-Schema, Studienbesuch, Workshop etc.
Die Teilnahme an Konferenzen ist ausgenommen.
Das International Office begleitet Sie vor, während und nach der Mobilitätsphase und stattet Sie mit allen erforderlichen Formularen aus. Bitte wenden Sie sich an: Stephanie Baumgarten (s.baumgarten@akbild.ac.at).
Voraussetzung :
Aktuelle Lehrtätigkeit an der Akademie der bildenden Künste Wien
Der Aufenthalt muss mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage und darf maximal zwei Monate dauern.
Mindestens 6 Wochen VOR der Mobilität werden benötigt:
- informelle Einladung durch eine Partnerinstitution zur Durchführung einer Trainingsaktivität
- Dienstreiseantrag Erasmus
- Formular: Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement), unterschrieben von beiden Institutionen sowie vom Lehrenden bzw. von der Lehrenden. Die Mobilitätsvereinbarung hat vor allem zu beinhalten: Inhalt des Trainings, Ziele und Mehrwert der Mobilität, erwartete Resultate
- Grant Agreement zischen der Akademie und der/dem Lehrenden im Original
- Letter of Confirmation for Training Assignment STT, nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme von der Gastinstitution bestätigen lassen
NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:
- Letter of Confirmation for Training Assignment an das International Office im Original
- Abrechnung der Dienstreise unter Beigabe sämtlicher Rechnungen und Belege im Original
Ein Erasmus-Aufenthalt zu Trainingszwecken kann mit einem Erasmus-Aufenthalt zu Unterrichtszwecken kombiniert werden. In diesem Fall muss mindestens vier Stunden pro Woche unterrichtet werden.