Steuer und Sozialversicherung – NEU seit 1.1.2020!
Freischaffende Künstler_innen gelten seit 2001 als "Neue Selbständige" und unterliegen dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz.
Die zuständige Versicherungsanstalt heißt seit 1.1.2020 nicht mehr Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), sondern SVS (Sozialversicherung der Selbständigen).
Die SVS entstand aus der Fusion der SVA mit der bäuerlichen Sozialversicherung SVB. Aus SVA-Versicherten wurden mit dem Jahreswechsel automatisch SVS-Versicherte.
Künstler_innen können beim Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) um einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen ansuchen.
Doch wer muss sich zur Pflichtversicherung melden? Was kostet die Sozialversicherung? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds möglich? Und wer gilt überhaupt als Künstler_in?
Weitere Infos:
http://www.igbildendekunst.at/service/sozialversicherung.htm