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Corona Überbrückungsfonds

Unterstützung aus dem Bildrecht Überbrückungsfonds

Die Bildrecht stellt eine Soforthilfe von 500.000 EUR zur Verfügung.

KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis geraten, können finanzielle Unterstützung beantragen. Beim Überbrückungsfonds handelt es sich um eine Förderung aus dem SKE Fonds der Bildrecht, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Antrag | Corona Überbrückungsfonds

Die Coronavirus-Krise ist eine große Belastung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Kunst- und Kulturveranstaltungen werden abgesagt, laufende Ausstellungen müssen schließen, Aufträge werden storniert und bereits kolportierte Termine auf ungewisse Zeit verschoben. Der Bildrecht Überbrückungsfonds ist eine schnelle Maßnahme, um bei finanziellen Engpässen, die der Krise geschuldet sind, zu helfen.

Weitere Infos:

https://www.bildrecht.at/bildurheberinnen/corona-%C3%BCberbr%C3%BCckungsfonds/

Hier finden Sie FAQs, die es Ihnen erleichtern sollen, die Unterstützung der Bildrecht oder anderer Stellen in Anspruch zu nehmen.

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